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(3/4) Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Wann Sie nach dem LkSG Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und wie Sie sie in Tacto als Aufgaben anlegen.

Überblick

Nach dem LkSG müssen Sie in bestimmten Fällen Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen. In der Tacto App legen Sie diese als Aufgaben an.

Das bedeutet konkret:

  • Präventionsmaßnahmen brauchen Lieferanten, die nach der Risikoanalyse weiterhin ein mittleres oder hohes Risiko haben – von vertraglichen Zusicherungen bis zu Schulungen.

  • Abhilfemaßnahmen brauchen Lieferanten mit bekannter Rechtsverletzung („Red Flag“) – je nach Schwere etwa Korrekturmaßnahmen, verstärkte Kontrollen oder in gravierenden Fällen die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Dies ist Schritt 3 von 4. Zuvor: (2/4) Durchführung der Risikoanalyse. Danach: (4/4) Dokumentation.

Hinweis: Tabellenansichten und Aufgabenvorlagen werden pro Kunde konfiguriert. Die hier genannten Namen beschreiben die Standard-Konfiguration von Tacto – Ihre Konfiguration kann abweichen.

So funktioniert es

In der Übersicht sehen Sie, bei welchen zwei Lieferantengruppen Maßnahmen nötig sind:

  1. Lieferanten mit verbleibendem Risiko: weiterhin mittleres oder hohes Risiko nach der Risikoanalyse → Präventionsmaßnahmen

  2. Red-Flag-Lieferanten: bekannte Rechtsverletzung → umgehend Abhilfemaßnahmen

Präventionsmaßnahmen

Definition

Mit Präventionsmaßnahmen beugen Sie menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vor. Stellen Sie in der Risikoanalyse ein Risiko fest, müssen Sie unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen (§ 6 LkSG).

Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Lieferanten

§ 6 Abs. 4 LkSG nennt – nicht abschließend – folgende angemessene Präventionsmaßnahmen:

  1. Sie berücksichtigen menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen bei der Auswahl eines unmittelbaren Lieferanten.

  2. Der unmittelbare Lieferant sichert vertraglich zu, die von Ihrer Geschäftsleitung verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einzuhalten und entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren.

  3. Sie führen Schulungen und Weiterbildungen durch, um die vertraglichen Zusicherungen durchzusetzen.

  4. Sie vereinbaren angemessene vertragliche Kontrollmechanismen und führen risikobasierte Kontrollen durch.

Welche Maßnahmen am wirksamsten sind, hängt vom Einzelfall ab. Nutzen Sie für die Auswahl die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse und gehen Sie die Risiken priorisiert nach der Schwere ihrer Auswirkungen an.

So legen Sie Präventionsmaßnahmen an

  1. Öffnen Sie die Tabellenansicht „Verdächtige Lieferanten“. Sie zeigt die konkreten ESG-Scores, unter anderem der Lieferanten, die nach der Risikoanalyse weiterhin ein mittleres oder hohes Risiko aufweisen. Für sie leiten Sie Präventionsmaßnahmen ein.

  2. Öffnen Sie das Profil des Lieferanten, wechseln Sie in den Reiter Aufgaben und klicken Sie auf Aufgabe hinzufügen.

  3. Wählen Sie eine der von Tacto bereitgestellten Aufgabenvorlagen oder legen Sie eine eigene Maßnahme an, die auf die Situation des Lieferanten zugeschnitten ist.

  4. Legen Sie Fälligkeitsdatum und Verantwortlich fest und speichern Sie mit Aufgabe erstellen.

Abhilfemaßnahmen

Definition

  • Stellen Sie fest, dass bei einem unmittelbaren Lieferanten eine Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, müssen Sie unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen (§ 7 LkSG).

  • Ziel ist, die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren.

  • Lässt sich die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden, erstellen und setzen Sie unverzüglich ein Konzept mit konkretem Zeitplan um.

Entwicklung der Abhilfemaßnahmen

Das LkSG erkennt an, dass Sie meist nicht weitgehend in den Geschäftsbereich Ihres unmittelbaren Lieferanten eingreifen können, und stellt daher keine formalen Anforderungen an das Abhilfekonzept. Die wirksamste Maßnahme hängt vom Einzelfall ab: von den verletzten Belangen, Ihrem Verursachungsbeitrag, Ihrem Einfluss auf den Lieferanten, der Schwere und Umkehrbarkeit der Verletzung, der Anzahl der Betroffenen und der Art der verletzten Rechtsposition.

Für die Auswahl nutzen Sie vor allem die Erkenntnisse aus der konkreten oder anlassbezogenen Risikoanalyse.

So legen Sie Abhilfemaßnahmen an

  1. Öffnen Sie die Tabellenansicht „Verdächtige Lieferanten“. Sie zeigt die konkreten ESG-Scores, unter anderem der Lieferanten, mit einer bekannten Rechtsverletzung aus den Vorkenntnissen („Red Flag“). Für sie leiten Sie Abhilfemaßnahmen ein.

  2. Öffnen Sie das Profil des Lieferanten, wechseln Sie in den Reiter Aufgaben und klicken Sie auf Aufgabe hinzufügen.

  3. Wählen Sie eine der von Tacto bereitgestellten Aufgabenvorlagen oder legen Sie eine eigene Maßnahme an, die auf die Situation des Lieferanten zugeschnitten ist.

  4. Legen Sie Fälligkeitsdatum und Verantwortlich fest und speichern Sie mit Aufgabe erstellen.

Nächste Schritte

  • Legen Sie fest, wer in Ihrem Unternehmen die Maßnahmen steuert.

  • Identifizieren und setzen Sie die Maßnahmen nach der Risikoanalyse um.

  • Dokumentieren Sie die Ergebnisse: (4/4) Dokumentation.

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