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Abhilfemaßnahmen

Wann Sie nach dem LkSG Abhilfemaßnahmen ergreifen müssen und wie Sie sie in Tacto als Aufgaben anlegen.

Überblick

Wann Sie nach dem LkSG Abhilfemaßnahmen ergreifen müssen und wie Sie sie in der Tacto App als Aufgaben festhalten. Relevant, wenn bei einem unmittelbaren Lieferanten eine Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Grundlage sind die Ergebnisse der konkreten oder anlassbezogenen Risikoanalyse.

Definition

  • Stellen Sie fest, dass bei einem unmittelbaren Lieferanten eine Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, müssen Sie unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen (§ 7 LkSG).

  • Abhilfemaßnahmen sollen die Verletzung verhindern, beenden oder ihr Ausmaß minimieren.

  • Lässt sich die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden, müssen Sie unverzüglich ein Konzept mit konkretem Zeitplan erstellen und umsetzen.

Entwicklung der Abhilfemaßnahmen

Das LkSG erkennt an, dass Sie meist nicht weitgehend in den Geschäftsbereich Ihres unmittelbaren Lieferanten eingreifen können. Es stellt daher keine formalen Anforderungen an das Abhilfekonzept. Welche Maßnahme am wirksamsten ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von:

  • den verletzten menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Belangen

  • dem Verursachungsbeitrag Ihres Unternehmens

  • Ihrem Einfluss auf den unmittelbaren Lieferanten

  • der Schwere und Umkehrbarkeit der Verletzung, der Anzahl der Betroffenen und der Art der verletzten Rechtsposition

Auswahl von Maßnahmen

Für die Auswahl nutzen Sie vor allem die Erkenntnisse aus der konkreten oder anlassbezogenen Risikoanalyse. Gehen Sie die Risiken priorisiert nach der Schwere ihrer Auswirkungen an.

So funktioniert es

1. Verantwortliche festlegen

Bestimmen Sie, wer in Ihrem Unternehmen die Maßnahmen steuert.

2. Anlassbezogene Risikoanalyse durchführen

Führen Sie nach einem bekannten Verstoß eine anlassbezogene Risikoanalyse durch.

3. Maßnahmen als Aufgaben anlegen

  1. Öffnen Sie das Profil des Lieferanten und wechseln Sie in den Reiter Aufgaben.

  2. Klicken Sie auf Aufgabe hinzufügen.

  3. Wählen Sie eine Aufgabenvorlage oder legen Sie eine eigene Maßnahme an.

  4. Legen Sie Verantwortlich und Fälligkeitsdatum fest und speichern Sie mit Aufgabe erstellen.

Hinweis: Tacto stellt Aufgabenvorlagen für typische Maßnahmen bereit. Eigene Vorlagen legen Sie unter Einstellungen → Aufgabenvorlagen an, um Maßnahmen einheitlich zu erfassen.

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