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(2/4) Durchführung der Risikoanalyse

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die konkrete ESG-Risikoanalyse mit Mitigation, Angemessenheit und Selbstauskunft.

Überblick

Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die konkrete ESG-Risikoanalyse für Lieferanten mit einem Score unter 80 durchführen.

Die Bewertung umfasst Mitigationsfaktoren wie Zertifikate, die Angemessenheitsbeurteilung und die Lieferantenselbstauskunft.

Dies ist Schritt 2 von 4. Zuvor: (1/4) Vorbereitungen. Danach: (3/4) Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Hinweis: Bewertungsvorlagen, Abfrage-Formulare, Score-Formeln, Punktwerte, Score-Grenzen und Tabellenansichten werden pro Kunde konfiguriert. Die hier genannten Namen, Punktwerte und Grenzwerte beschreiben die Standard-Konfiguration von Tacto – Ihre Konfiguration kann abweichen.

Videos

Risikoanalyse – Mitigation & Angemessenheit

Risikoanalyse – Selbstauskunft

Grundlagen

Eine konkrete Risikoanalyse ist für Lieferanten mit folgenden Werten erforderlich:

  • Abstrakter ESG-Score: < 80

  • ESG-Risikostatus: hohes oder mittleres Risiko

  • ESG-Analysefortschritt: In Bearbeitung

Der abstrakte Score gibt eine allgemeine Einschätzung auf Basis von Land und Branche. Der konkrete Score bewertet dagegen drei Rechtspositionen einzeln: Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltrechte.

Das Datenmodell stützt sich auf folgende international anerkannte Indizes: World Justice Index, UN Sector Mappings, ITUC Global Rights Index, AMAP/UNEP: Technical Background Report for the Global Mercury Assessment 2013, ILO ILOSTAT Database, UNSD Environmental Indicators, Sensoneo Global Waste Index, Yale Environmental Performance Index (EPI), amfori BSCI, CEIP Emissions Database.

Der konkrete ESG-Score entspricht dem niedrigsten Ergebnis der drei Rechtspositionen. Er reicht von 0 bis 100; 100 steht für das niedrigste Risiko.

So führen Sie die konkrete Risikoanalyse durch

1. Bewertung erstellen

  1. Öffnen Sie das Modul Lieferanten.

  2. Wählen Sie die Tabellenansicht „ESG Risikoanalyse – Mitigationsfaktoren & Angemessenheit“.

  3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Lieferanten.

  4. Wählen Sie Neue Bewertung erstellen.

  5. Wählen Sie unter Vorlage auswählen die Vorlage „ESG Risikoanalyse – Mitigationsfaktoren & Angemessenheit“ und klicken Sie auf Bewertung erstellen.

2. Abschnitt „Übersicht“ und Risikoanalyse überspringen

Optional – Land und Branche korrigieren: Ist die automatische Zuordnung falsch, passen Sie Land und ISIC-Code an. Der abstrakte Score wird dann automatisch neu berechnet.

  • Score danach ≥ 80: Die Bewertung ist abgeschlossen.

  • Score weiterhin < 80: Setzen Sie die Bewertung fort.

Optional – Risikoanalyse überspringen: Beantworten Sie das Feld „Risikoanalyse überspringen“ mit „Ja“, öffnen sich ein Kommentarfeld und ein Feld für Anhänge.

  • Kommentar: Pflichtfeld.

  • Anhänge: optional, zur Untermauerung der Begründung.

3. Mitigationsfaktoren

Im Abschnitt „Mitigationsfaktoren“ werden Zertifikate mit folgenden Punktwerten zu den Scores der Rechtspositionen addiert:

Zertifikat

Menschenrechts-

score

Arbeitsrechte-score

Umweltrecht-
​score

CoC

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

Sedex/SMETA

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

ISO 9001

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

-

ISO 14001

-

-

+ 5 Punkte

ISO 37001

-

+ 5 Punkte

-

ISO 45001

-

+ 5 Punkte

-

amfori BSCI

+ 5 Punkte

-

+ 5 Punkte

EMAS

-

-

+ 100 Punkte

SA 8000

+ 100 Punkte

+ 100 Punkte

-

IATF 16949

+ 5 Punkte

+ 5 Punkte

-

  • Berücksichtigt werden die Zertifikate, die im Reiter Dokumente des Lieferanten hinterlegt sind. Laden Sie Dokumente deshalb vor der Bewertung hoch.

  • Dokumente ohne Ablaufdatum gelten in der Standard-Konfiguration als unbegrenzt gültig.

Beispiel: Liegt ein Code of Conduct vor, erhöht sich der Menschenrechts-Score inklusive Mitigationsfaktoren um 5 Punkte gegenüber dem ursprünglichen Score.

  • Liegt eine Rechtsposition trotz Mitigationsfaktoren unter 80, wird die Angemessenheitsbeurteilung automatisch eingeblendet und muss ausgefüllt werden.

  • Liegen alle Rechtspositionen bei 80 oder höher, ist die Risikoanalyse an dieser Stelle abgeschlossen.

4. Angemessenheitsbeurteilung

Die Angemessenheitsbeurteilung ist Ihre individuelle Einschätzung des Lieferanten. Vier gleich gewichtete Fragen bewerten Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit, Verursachungsbeitrag und Einfluss (je 25 %).

  • Haben Sie die Fragen in der Risikoanalyse des Vorjahres beantwortet, sind die Antworten vorbelegt und können angepasst werden.

  • Jede Antwort ergibt 0, 50 oder 100 Punkte. Aus dem Mittelwert ergibt sich der Angemessenheitsfaktor zwischen 0,5 und 1,5, der mit dem konkreten ESG-Score multipliziert wird.

  • Die Beurteilung kann den Score verbessern oder verschlechtern.

  • Score danach ≥ 80: Die Risikoanalyse ist abgeschlossen.

  • Score weiterhin < 80: Der ESG-Analysefortschritt wechselt auf „Warten auf SSA“. Schließen Sie die Bewertung ab und senden Sie dem Lieferanten eine Selbstauskunft.

Erläuterungen zu den Fragen finden Sie im Artikel Bedeutung der Angemessenheitsbeurteilung.

5. Lieferantenselbstauskunft senden

Besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko, fordern Sie eine Selbstauskunft an. Für jede Rechtsposition gibt es ein eigenes Abfrage-Formular „Lieferantenselbstauskunft – Rechtsposition“ – wählen Sie das passende aus. Die Tabellenansicht „Lieferantenselbstauskunft“ zeigt alle Lieferanten, an die eine Selbstauskunft gesendet werden soll, und markiert die betroffenen Rechtspositionen.

1. Markieren Sie in der Tabellenansicht „Lieferantenselbstauskunft“ den oder die Lieferanten über die Checkboxen.

2. Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Abfrage → Neue Abfrage erstellen.

3. Wählen Sie die Formulare für die betroffenen Rechtspositionen aus.

4. Wählen Sie die gewünschten Kontakte aus.

5. Füllen Sie die allgemeinen Angaben aus und klicken Sie auf Anfrage veröffentlichen.

6. Sobald in der Spalte Eingereichte Antworten 1/1 steht, fahren Sie mit Schritt 6 fort.

Inhalt der Selbstauskünfte

In der Standard-Konfiguration enthalten die Formulare folgende Fragen:

Lieferantenselbstauskunft Menschenrechte – je Thema zwei Fragen:

  • Kinderarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1–2 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Zwangsarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Sklaverei (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • widerrechtliche Zwangsräumung (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

Lieferantenselbstauskunft Arbeitsrechte – je Thema zwei Fragen:

  • Arbeitsschutz am Ort der Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Koalitionsfreiheit (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Ungleichbehandlung in der Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

Lieferantenselbstauskunft Umweltrechte – je Thema zwei Fragen:

  • Verwendung von Quecksilber (§ 2 Abs. 3 Nr. 1–3 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Chemikalien mit persistenten organischen Schadstoffen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4–5 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • gefährliche Abfälle (§ 2 Abs. 3 Nr. 6–8 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

  • Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädliche Lärmemissionen oder übermäßiger Wasserverbrauch (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG): Verstößt Ihr Unternehmen gegen die Anforderungen? Verfügt Ihr Unternehmen über interne Prozesse, die diese Risiken mitigieren?

Die Antworten werden so bewertet:

  • Fragen zu Verstößen: Ein Verstoß ergibt 0 Punkte, kein Verstoß 100 Punkte.

  • Fragen zu internen Prozessen: „Ja“ oder „n/a“ ergibt 50 Punkte, keine Maßnahmen 0 Punkte.

6. Bewertung „Lieferantenselbstauskunft“ durchführen

1. Öffnen Sie die Tabellenansicht „Lieferantenselbstauskunft“. Dort sehen Sie, an welche Lieferanten eine Selbstauskunft gesendet wurde und welche Details die Abfrage enthält.

2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Lieferanten, der geantwortet hat, wählen Sie Neue Bewertung erstellen und die Vorlage „ESG Risikoanalyse – Lieferantenselbstauskunft“.

3. Die Antworten des Lieferanten werden automatisch übernommen. Prüfen Sie sie und klicken Sie auf Abschließen.

  • Konkreter Score ≥ 80: Die Bewertung ist abgeschlossen; der Lieferant gilt als geringes Risiko.

  • Konkreter Score < 80: Legen Sie Maßnahmen fest.

Nächste Schritte: Maßnahmen festlegen

Nach der abstrakten und konkreten Risikoanalyse kennen Sie das Risikoprofil Ihrer Lieferkette. Das LkSG verlangt, dass Sie für identifizierte Risiken Präventions- und Abhilfemaßnahmen festlegen. Legen Sie diese als Aufgaben an – in der Bewertung im Seitenbereich Aufgaben oder im Lieferantenprofil im Reiter Aufgaben über Aufgabe hinzufügen. Details: (3/4) Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

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