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Bedeutung der Angemessenheitsbeurteilung

Prinzip der Angemessenheit nach LkSG und Erklärung der vier Fragen der Angemessenheitsbeurteilung.

Überblick

Dieser Artikel erklärt das Prinzip der Angemessenheit nach dem LkSG und wie Sie die Fragen der Angemessenheitsbeurteilung in der Tacto Risikoanalyse beantworten.

Die Beurteilung stützt sich auf Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Unumkehrbarkeit von Verletzungen sowie auf Verursachungsbeitrag und Einfluss Ihres Unternehmens.

Beispiele finden Sie im Artikel Angemessenheitsbeurteilung: Fallbeispiele.

Hinweis: Die Fragen und Antwortoptionen entsprechen der Standard-Konfiguration von Tacto (vier Fragen zu Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit, Verursachungsbeitrag und Einfluss). Ihre Bewertungsvorlage kann abweichen.

Definition der Angemessenheit

  • Das Prinzip der Angemessenheit (§ 3 Abs. 2 LkSG) berücksichtigt die unterschiedlichen Ressourcen, Tätigkeiten und Lieferketten von Unternehmen.

  • Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu vermeiden oder zu minimieren und Verletzungen zu beenden oder ihr Ausmaß zu verringern.

  • Jedes Unternehmen hat dabei einen Ermessens- und Handlungsspielraum. Art, Reihenfolge und Intensität der Maßnahmen hängen von seiner konkreten Situation ab.

  • So lassen sich Risiken wirksam adressieren, ohne von Unternehmen Unzumutbares zu verlangen.

Dimensionen der Angemessenheit

Schwere

Die Schwere einer Verletzung bemisst sich an der Anzahl der betroffenen Personen, der Größe des betroffenen Umweltbereichs und der Intensität bzw. Tiefe der Verletzung.

Wie ist die potenzielle Schwere einer Verletzung einzuschätzen?

  • Gering: Die Verletzung betrifft nur wenige Personen bzw. einen geringen Anteil der Belegschaft, keinen bedeutenden Teil der Umwelt und/oder ist wenig intensiv – etwa vorübergehend und leicht umkehrbar, ohne langfristige Folgen für Gesundheit, Wohlbefinden oder Umwelt.

  • Mittel: Die Verletzung betrifft eine größere Anzahl von Personen oder einen wesentlichen Teil der Umwelt und/oder ist deutlich spürbar. Sie kann länger andauern oder Gesundheit, Sicherheit, Wohlbefinden oder Umwelt erheblich beeinträchtigen, ist aber möglicherweise noch umkehrbar.

  • Hoch: Die Verletzung betrifft viele Menschen oder einen großen Umweltbereich und/oder ist sehr intensiv. Bei Zwangsarbeit, anderen Formen unfreiwilliger Arbeit und den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ist immer von hoher Schwere auszugehen. Auch unumkehrbare Auswirkungen mit langfristigen oder dauerhaften Schäden fallen in diese Kategorie.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Berücksichtigt werden die Historie des Risikos, umgesetzte Präventionsmaßnahmen sowie spezifische Risiken von Ländern, Branchen und Warengruppen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Risiko beim Lieferanten in einer Verletzung mündet?

  • Unwahrscheinlich: Das Risiko hat in der Vergangenheit nie zu einer Verletzung geführt, wirksame Präventionsmaßnahmen senken es deutlich, oder Land, Branche bzw. Warengruppe weisen generell ein niedriges Risiko auf.

  • Möglich: Mittlere Wahrscheinlichkeit – etwa wenn es einzelne Vorfälle gab, Präventionsmaßnahmen vorhanden, aber nicht voll wirksam sind, oder das Risiko in Branche, Land oder Warengruppe bekannt ist, aber nicht regelmäßig zu Verletzungen führt.

  • Wahrscheinlich: Das Risiko hat in der Vergangenheit häufig zu Verletzungen geführt, es gibt keine oder unzureichende Präventionsmaßnahmen, oder die länder-, branchen- bzw. warengruppenspezifischen Risiken führen bekanntermaßen oft zu Verletzungen. Eine bekannte schlechte Performance des Lieferanten erhöht die Wahrscheinlichkeit, wirksame Präventionsmaßnahmen senken sie.

Verursachungsbeitrag

Der Verursachungsbeitrag beschreibt, wie stark Ihr Unternehmen durch eigenes Handeln zu Verletzungen beiträgt und welche Möglichkeiten es hat, sie zu verhindern oder zu minimieren.

Inwieweit trägt mein Unternehmen durch seine Handlungen dazu bei, Menschenrechte zu verletzen?

  • Kein Beitrag: Ihr Unternehmen hat keinen wesentlichen Einfluss auf Handlungen Dritter, die zu Verletzungen führen könnten, zum Beispiel weil strenge ethische Richtlinien und Kontrollmechanismen sicherstellen, dass die eigenen Geschäftspraktiken weder direkt noch indirekt zu Verletzungen beitragen.

  • Begrenzter Beitrag: Ihr Unternehmen hat einen gewissen Einfluss auf die Praktiken seiner Geschäftspartner, der aber nicht ausreicht, um Verletzungen vollständig zu verhindern – etwa weil Präventionsmaßnahmen umgesetzt, aber nicht umfassend genug sind.

  • Aktiver Beitrag: Ihr Unternehmen ermöglicht oder fördert Verletzungen durch eigene Geschäftsentscheidungen oder -praktiken direkt oder indirekt.

Einfluss

Der Einfluss hängt davon ab, auf welcher Stufe der Lieferkette das Risiko entsteht und wie stark Ihre Marktstellung ist.

In welchem Grad der Lieferkette entsteht das potenzielle Risiko?

  • Tier 1 – Unmittelbar: Das Risiko entsteht direkt bei Ihren Hauptlieferanten. Sie stehen in direktem Kontakt und haben in der Regel mehr Einfluss und Kontrolle.

  • Tier 2 – Mittelbar: Das Risiko entsteht bei den Lieferanten Ihrer Hauptlieferanten. Diese Beziehungen sind indirekter und weniger sichtbar; Sie haben keinen direkten Einfluss.

  • Tier 3 – Mittelbar: Das Risiko entsteht noch weiter entfernt, oft bei Rohstofflieferanten oder frühen Stufen der Lieferkette. Es ist meist schwer zu erkennen und zu steuern.

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