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Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs – Überblick

Was nach dem LkSG zum eigenen Geschäftsbereich gehört und wie die Risikoanalyse in Tacto abläuft.

Überblick

Dieser Artikel erklärt, was nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu Ihrem eigenen Geschäftsbereich gehört und warum Sie ihn in die Risikoanalyse einbeziehen müssen.

Relevant für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG und für die Verantwortlichen der Risikoanalyse.

Die einzelnen Schritte in Tacto beschreiben die Artikel (1/5) Standorte erfassen bis (5/5) Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Warum der eigene Geschäftsbereich zählt

Nach § 5 Abs. 1 LkSG müssen Sie die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nicht nur bei Ihren unmittelbaren Zulieferern, sondern auch im eigenen Geschäftsbereich ermitteln.

Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen, etwa wenn sich die Risikolage wesentlich verändert (§ 5 Abs. 4 LkSG).

Was zum eigenen Geschäftsbereich gehört

Nach § 2 Abs. 6 LkSG erfasst der eigene Geschäftsbereich jede Tätigkeit Ihres Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels, also:

  • jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen,

  • unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland stattfindet,

  • in verbundenen Unternehmen auch konzernangehörige Gesellschaften, auf die die Obergesellschaft einen bestimmenden Einfluss ausübt.

Wann ein bestimmender Einfluss vorliegen kann

Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne von § 15 Aktiengesetz. Ob die Obergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft einen bestimmenden Einfluss ausübt, ist im Einzelfall zu prüfen. Anhaltspunkte sind zum Beispiel:

  • eine hohe Mehrheitsbeteiligung an der Tochtergesellschaft

  • ein konzernweites Compliance-System

  • die Verantwortung für die Steuerung von Kernprozessen in der Tochtergesellschaft

  • eine Rechtskonstellation, in der die Möglichkeit der Einflussnahme angelegt ist

  • personelle Überschneidungen in der (Geschäfts-)Führungsebene

  • ein bestimmender Einfluss auf das Lieferkettenmanagement der Tochtergesellschaft

  • Einflussnahme über die Gesellschafterversammlung

  • ein Geschäftsbereich der Tochtergesellschaft, der dem der Obergesellschaft entspricht, z. B. weil sie die gleichen Produkte herstellt und verwertet oder die gleichen Dienstleistungen erbringt

Was Sie erfassen müssen

Erfassen Sie alle Tätigkeiten zur Herstellung und Verwertung Ihrer Produkte und zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen – im Stammwerk ebenso wie in zugehörigen Gesellschaften im In- und Ausland.

Ablauf in Tacto

  1. Standorte erfassen und Verantwortliche benennen

  2. Verantwortliche und Mitarbeitende schulen

  3. Risikoanalyse durchführen: Selbstauskunft als Abfrage versenden und je Standort eine Bewertung erstellen

  4. Angaben anhand der Erläuterungen zu den Rechtspositionen bewerten

  5. Präventions- und Abhilfemaßnahmen als Aufgaben anlegen und nachverfolgen

Das folgende Video zeigt die Schritte im Überblick.

Präsentation

Ausführliche Informationen zur Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs finden Sie in dieser Präsentation: Tacto_LkSG_Eigener_Geschäftsbereich.pdf

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