Überblick
Dieser Artikel erklärt, was nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu Ihrem eigenen Geschäftsbereich gehört und warum Sie ihn in die Risikoanalyse einbeziehen müssen.
Relevant für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG und für die Verantwortlichen der Risikoanalyse.
Die einzelnen Schritte in Tacto beschreiben die Artikel (1/5) Standorte erfassen bis (5/5) Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Warum der eigene Geschäftsbereich zählt
Nach § 5 Abs. 1 LkSG müssen Sie die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nicht nur bei Ihren unmittelbaren Zulieferern, sondern auch im eigenen Geschäftsbereich ermitteln.
Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen, etwa wenn sich die Risikolage wesentlich verändert (§ 5 Abs. 4 LkSG).
Was zum eigenen Geschäftsbereich gehört
Nach § 2 Abs. 6 LkSG erfasst der eigene Geschäftsbereich jede Tätigkeit Ihres Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels, also:
jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen,
unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland stattfindet,
in verbundenen Unternehmen auch konzernangehörige Gesellschaften, auf die die Obergesellschaft einen bestimmenden Einfluss ausübt.
Wann ein bestimmender Einfluss vorliegen kann
Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne von § 15 Aktiengesetz. Ob die Obergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft einen bestimmenden Einfluss ausübt, ist im Einzelfall zu prüfen. Anhaltspunkte sind zum Beispiel:
eine hohe Mehrheitsbeteiligung an der Tochtergesellschaft
ein konzernweites Compliance-System
die Verantwortung für die Steuerung von Kernprozessen in der Tochtergesellschaft
eine Rechtskonstellation, in der die Möglichkeit der Einflussnahme angelegt ist
personelle Überschneidungen in der (Geschäfts-)Führungsebene
ein bestimmender Einfluss auf das Lieferkettenmanagement der Tochtergesellschaft
Einflussnahme über die Gesellschafterversammlung
ein Geschäftsbereich der Tochtergesellschaft, der dem der Obergesellschaft entspricht, z. B. weil sie die gleichen Produkte herstellt und verwertet oder die gleichen Dienstleistungen erbringt
Weitere Hinweise finden Sie im Leitfaden zur Ermittlung einer bestimmenden Einflussnahme.
Was Sie erfassen müssen
Erfassen Sie alle Tätigkeiten zur Herstellung und Verwertung Ihrer Produkte und zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen – im Stammwerk ebenso wie in zugehörigen Gesellschaften im In- und Ausland.
Ablauf in Tacto
Standorte erfassen und Verantwortliche benennen
Verantwortliche und Mitarbeitende schulen
Risikoanalyse durchführen: Selbstauskunft als Abfrage versenden und je Standort eine Bewertung erstellen
Angaben anhand der Erläuterungen zu den Rechtspositionen bewerten
Präventions- und Abhilfemaßnahmen als Aufgaben anlegen und nachverfolgen
Das folgende Video zeigt die Schritte im Überblick.
Präsentation
Ausführliche Informationen zur Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs finden Sie in dieser Präsentation: Tacto_LkSG_Eigener_Geschäftsbereich.pdf
