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Bedeutung des Angemessenheitsfragebogens

Prinzip der Angemessenheit nach LkSG und Erklärung der Fragen des Angemessenheitsfragebogens.

Überblick

Das Prinzip der Angemessenheit nach dem LkSG bestimmt, wie Sie die Fragen der Angemessenheitsbeurteilung in der Tacto Risikoanalyse beantworten. Die Beurteilung stützt sich auf Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Unumkehrbarkeit von Verletzungen sowie auf Verursachungsbeitrag und Einfluss Ihres Unternehmens. Beispiele finden Sie im Artikel Angemessenheitsfragebogen: Fallbeispiele.

Hinweis: Die Fragen und Antwortoptionen entsprechen der Standard-Konfiguration von Tacto (7 Fragen). Ihre Bewertungsvorlage kann abweichen.

Definition der Angemessenheit

  • Das Prinzip der Angemessenheit (§ 3 Abs. 2 LkSG) berücksichtigt die unterschiedlichen Ressourcen, Tätigkeiten und Lieferketten von Unternehmen.

  • Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu vermeiden oder zu minimieren und Verletzungen zu beenden oder ihr Ausmaß zu verringern.

  • Jedes Unternehmen hat dabei einen Ermessens- und Handlungsspielraum. Art, Reihenfolge und Intensität der Maßnahmen hängen von seiner konkreten Situation ab.

  • So lassen sich Risiken wirksam adressieren, ohne von Unternehmen Unzumutbares zu verlangen.

Dimensionen der Angemessenheit

Schwere

Die Schwere einer Verletzung bemisst sich an der Anzahl der betroffenen Personen, der Größe des betroffenen Umweltbereichs und der Intensität bzw. Tiefe der Verletzung.

Wie ist die potenzielle Schwere einer Verletzung einzuschätzen?

  • Gering: Die Verletzung betrifft nur wenige Personen bzw. einen geringen Anteil der Belegschaft, keinen bedeutenden Teil der Umwelt und/oder ist wenig intensiv – etwa vorübergehend und leicht umkehrbar, ohne langfristige Folgen für Gesundheit, Wohlbefinden oder Umwelt.

  • Mittel: Die Verletzung betrifft eine größere Anzahl von Personen oder einen wesentlichen Teil der Umwelt und/oder ist deutlich spürbar. Sie kann länger andauern oder Gesundheit, Sicherheit, Wohlbefinden oder Umwelt erheblich beeinträchtigen, ist aber möglicherweise noch umkehrbar.

  • Hoch: Die Verletzung betrifft viele Menschen oder einen großen Umweltbereich und/oder ist sehr intensiv. Bei Zwangsarbeit, anderen Formen unfreiwilliger Arbeit und den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ist immer von hoher Schwere auszugehen. Auch unumkehrbare Auswirkungen mit langfristigen oder dauerhaften Schäden fallen in diese Kategorie.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Berücksichtigt werden die Historie des Risikos, umgesetzte Präventionsmaßnahmen sowie spezifische Risiken von Ländern, Branchen und Warengruppen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Risiko beim Lieferanten in einer Verletzung mündet?

  • Unwahrscheinlich: Das Risiko hat in der Vergangenheit nie zu einer Verletzung geführt, wirksame Präventionsmaßnahmen senken es deutlich, oder Land, Branche bzw. Warengruppe weisen generell ein niedriges Risiko auf.

  • Möglich: Mittlere Wahrscheinlichkeit – etwa wenn es einzelne Vorfälle gab, Präventionsmaßnahmen vorhanden, aber nicht voll wirksam sind, oder das Risiko in Branche, Land oder Warengruppe bekannt ist, aber nicht regelmäßig zu Verletzungen führt.

  • Wahrscheinlich: Das Risiko hat in der Vergangenheit häufig zu Verletzungen geführt, es gibt keine oder unzureichende Präventionsmaßnahmen, oder die länder-, branchen- bzw. warengruppenspezifischen Risiken führen bekanntermaßen oft zu Verletzungen. Eine bekannte schlechte Performance des Lieferanten erhöht die Wahrscheinlichkeit, wirksame Präventionsmaßnahmen senken sie.

Unumkehrbarkeit

Entscheidend ist, wie viel Zeit und Ressourcen der Lieferant benötigt, um die negativen Folgen einer Verletzung umzukehren.

Wie hoch ist der Aufwand für den Lieferanten, die negativen Auswirkungen einer Verletzung umzukehren?

  • Gering: Die Folgen lassen sich schnell und mit begrenztem Aufwand beheben, etwa durch eine schnelle Reparatur von Ausrüstung oder eine leichte Anpassung von Arbeitsprozessen ohne größere Investitionen oder Schulungen.

  • Mittel: Die Behebung erfordert erhebliche Zeit und Ressourcen, ist aber realistisch möglich – etwa umfangreichere Reparaturen, die Beseitigung von Umweltschäden oder die Umstrukturierung von Arbeitsprozessen.

  • Hoch: Die Folgen sind schwerwiegend und möglicherweise dauerhaft. Ihre Behebung erfordert umfassende Investitionen, langfristige Planung und ggf. externe Fachleute – etwa bei der Sanierung schwerer Umweltschäden, der Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen oder der Neugestaltung von Produktionsprozessen.

Verursachungsbeitrag

Der Verursachungsbeitrag beschreibt, wie stark Ihr Unternehmen durch eigenes Handeln zu Verletzungen beiträgt und welche Möglichkeiten es hat, sie zu verhindern oder zu minimieren.

Inwieweit trägt mein Unternehmen durch seine Handlungen dazu bei, Menschenrechte zu verletzen?

  • Kein Beitrag: Ihr Unternehmen hat keinen wesentlichen Einfluss auf Handlungen Dritter, die zu Verletzungen führen könnten, zum Beispiel weil strenge ethische Richtlinien und Kontrollmechanismen sicherstellen, dass die eigenen Geschäftspraktiken weder direkt noch indirekt zu Verletzungen beitragen.

  • Begrenzter Beitrag: Ihr Unternehmen hat einen gewissen Einfluss auf die Praktiken seiner Geschäftspartner, der aber nicht ausreicht, um Verletzungen vollständig zu verhindern – etwa weil Präventionsmaßnahmen umgesetzt, aber nicht umfassend genug sind.

  • Aktiver Beitrag: Ihr Unternehmen ermöglicht oder fördert Verletzungen durch eigene Geschäftsentscheidungen oder -praktiken direkt oder indirekt.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen beim Lieferanten verursacht?

  • Gering: Der Lieferant ist in einem Land mit strengen Menschenrechtsgesetzen und wirksamer Überwachung ansässig. Zertifizierungen, regelmäßige Audits, eine transparente und dokumentierte Lieferkette und klare Prozesse zur Prüfung der Arbeitsbedingungen stützen diese Einschätzung.

  • Mittel: Es gibt Hinweise auf frühere Vorfälle oder eine lückenhafte Durchsetzung von Standards. Zertifizierungen oder Audits sind vorhanden, aber nicht voll wirksam oder regelmäßig; die Lieferkette ist teilweise undokumentiert oder der Lieferant hat nur eingeschränkte Prozesse für mögliche Menschenrechtsverletzungen.

  • Hoch: Der Lieferant ist in einer Hochrisikoregion tätig, in der Menschenrechtsgesetze kaum durchgesetzt werden. Fehlende Zertifizierungen, mangelnde Transparenz, fehlende Schutzmaßnahmen oder unzureichende Überwachung stützen diese Einstufung.

Einfluss

Der Einfluss hängt davon ab, auf welcher Stufe der Lieferkette das Risiko entsteht und wie stark Ihre Marktstellung ist.

In welchem Grad der Lieferkette entsteht das potenzielle Risiko?

  • Tier 1 – Unmittelbar: Das Risiko entsteht direkt bei Ihren Hauptlieferanten. Sie stehen in direktem Kontakt und haben in der Regel mehr Einfluss und Kontrolle.

  • Tier 2 – Mittelbar: Das Risiko entsteht bei den Lieferanten Ihrer Hauptlieferanten. Diese Beziehungen sind indirekter und weniger sichtbar; Sie haben keinen direkten Einfluss.

  • Tier 3 – Mittelbar: Das Risiko entsteht noch weiter entfernt, oft bei Rohstofflieferanten oder frühen Stufen der Lieferkette. Es ist meist schwer zu erkennen und zu steuern.

Hat Ihr Unternehmen im Vergleich zu anderen in Ihrer Branche eine marktbeherrschende Stellung?

  • Ja: Ihr Unternehmen ist deutlich größer als Wettbewerber und Lieferanten (z. B. nach Umsatz, Beschäftigten, Marktanteil), oder Sie haben ein großes Auftragsvolumen bzw. einen hohen Umsatzanteil beim Lieferanten. Dann haben Sie oft einen direkteren und stärkeren Einfluss auf die Lieferkette.

  • Nein: Ihr Unternehmen ist kleiner oder ähnlich groß wie Wettbewerber und Lieferanten, Ihr Auftragsvolumen beim Lieferanten ist durchschnittlich oder gering. Ihr Einfluss auf die Lieferkette ist geringer.

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