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Menschenrechtsbeauftragter

Wie Sie die Überwachung des Risikomanagements nach § 4 Abs. 3 LkSG organisieren.

Überblick

Das LkSG verlangt, dass Sie die Überwachung des Risikomanagements regeln. Hier sehen Sie, wie Sie dafür die Rolle einer bzw. eines Menschenrechtsbeauftragten in Ihrem Unternehmen verankern. Relevant für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG.

Rechtliche Grundlage

Nach § 4 Abs. 3 LkSG muss Ihr Unternehmen festlegen, wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist – etwa durch die Benennung einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Die Geschäftsleitung muss sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit dieser Person oder Personen informieren.

Wie Sie die Rolle konkret ausgestalten, hängt von Unternehmensgröße, Branche und Anzahl der Lieferanten ab.

Aufgaben

Überwachung des Risikomanagements

  • Jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen sowie die abgeleiteten Maßnahmen steuern

  • Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend dokumentieren (§ 10 Abs. 1 LkSG)

  • Das Risikomanagement strategisch weiterentwickeln

Berichterstattung und Kommunikation

  • Die Geschäftsleitung regelmäßig, mindestens jährlich, informieren

  • Die Kontaktdaten intern und extern bekannt machen, damit alle die zuständige Ansprechperson kennen

Organisatorische Einbindung

Die Rolle kann direkt unter der Geschäftsführung angesiedelt, einer Fachabteilung zugeordnet oder in einer Geschäftsführungsrolle verankert werden. In jedem Fall sollte eine direkte Berichtslinie zur Geschäftsführung bestehen.

1. Eigene Rolle schaffen

Führen Sie eine eigenständige Rolle mit klarer Rollenbeschreibung, Aufgaben und Verantwortlichkeiten ein. Berücksichtigen Sie interne und externe Bewerbende.

2. Auf bestehende Rollen verteilen

Übertragen Sie die Verantwortlichkeiten auf eine oder mehrere bestehende Rollen. Stellen Sie sicher, dass dafür ausreichend Kapazität zur Verfügung steht.

3. Kommunikation

Die zuständige Person steht im Austausch mit allen relevanten Interessengruppen, z. B. mit Einkauf und Rechtsabteilung, um Maßnahmen zu prüfen, zu dokumentieren und einzuleiten sowie Hinweise aus dem Beschwerdeverfahren aufzunehmen.

Hinweis: Die Rolle sollte mit erfahrenen Personen besetzt und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden, z. B. Budget und fachlicher Unterstützung.

Nächste Schritte

  1. Position im Organigramm festlegen

  2. Stellenbeschreibung erstellen: Aufgaben, Qualifikationen, Anreize

  3. Interne und externe Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen

  4. Rolle im Unternehmen verankern und bekannt machen

Vorlagen

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