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Grundsatzerklärung

Was die Grundsatzerklärung nach § 6 Abs. 2 LkSG enthalten muss und wie Sie sie erstellen.

Überblick

Die Grundsatzerklärung nach § 6 Abs. 2 LkSG legt die Menschenrechtsstrategie Ihres Unternehmens fest. Hier sehen Sie, was sie enthalten muss und wie Sie sie erstellen. Relevant für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG.

Was ist die Grundsatzerklärung?

Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG müssen eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie abgeben. Die Erklärung gibt die Unternehmensleitung ab (§ 6 Abs. 2 LkSG). Sie zeigt, wofür Ihr Unternehmen steht, und legt Ziele und Grundsätze für den Umgang mit Menschenrechts- und Umweltrisiken fest.

Mindestinhalte nach § 6 Abs. 2 LkSG:

  1. Beschreibung des Verfahrens, mit dem Ihr Unternehmen seine Sorgfaltspflichten erfüllt

  2. die auf Grundlage der Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

  3. die auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegten Erwartungen an Ihre Beschäftigten und Lieferanten

So erstellen Sie die Grundsatzerklärung

  1. Benennen Sie eine verantwortliche Person für Konzeption und Integration der Grundsatzerklärung.

  2. Stellen Sie ein bereichsübergreifendes Team zusammen, z. B. aus Nachhaltigkeits-/Umweltmanagement, Personal, Einkauf, Kommunikation und Qualitätsmanagement.

  3. Führen Sie zuerst die Risikoanalyse durch. So können Sie die Grundsatzerklärung auf die tatsächlichen Risiken Ihres Unternehmens ausrichten.

  4. Klären Sie, ob Sie ein bestehendes Dokument (z. B. CSR-Richtlinie oder Umweltpolitik) erweitern oder ein neues Dokument erstellen.

  5. Prüfen Sie den Inhalt anhand der Checkliste unten.

  6. Kommunizieren Sie das Ergebnis:

    • Binden Sie alle Mitarbeitenden ein, die an der Umsetzung beteiligt sind.

    • Integrieren Sie die Grundsatzerklärung in bestehende Dokumente, z. B. den Code of Conduct.

    • Veröffentlichen Sie die Grundsatzerklärung, z. B. auf Ihrer Website.

Checkliste

  • Verpflichtet sich die Unternehmensleitung zur Einhaltung und Überwachung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im gesamten Unternehmen?

  • Bezieht sich das Dokument auf anerkannte internationale Menschenrechtsstandards?

  • Werden die prioritären Risiken aus der Risikoanalyse benannt und angemessen adressiert?

  • Sind Verantwortlichkeiten und konkrete Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte festgelegt – auch für den Fall von Verletzungen?

  • Wird das Verfahren beschrieben, mit dem Ihr Unternehmen seine menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllt?

  • Sind Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten beschrieben?

  • Sind Erwartungen an Mitarbeitende, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden formuliert?

Umsetzung

Mit der Grundsatzerklärung zeigen Sie intern und extern, dass Ihr Unternehmen seine Verantwortung erkannt hat und wahrnimmt. In der Regel genügen 2–3 Seiten, um die wesentlichen Inhalte darzustellen. Details können Sie in ergänzenden Dokumenten wie dem Code of Conduct festhalten.

Nächste Schritte

Unternehmen ohne Grundsatzerklärung

Gehen Sie schrittweise vor: Benennen Sie zuerst eine verantwortliche Person, die die Grundsatzerklärung konzipiert, integriert und Ziele festlegt. Verbessern Sie die Grundsätze und ihre Umsetzung danach kontinuierlich.

Unternehmen mit Grundsatzerklärung

Erweitern Sie bestehende Dokumente wie Umweltpolitik oder CSR-Richtlinien um Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte, oder integrieren Sie die Inhalte in bestehende Dokumente wie den Code of Conduct. Aktualisieren Sie die Grundsatzerklärung, wenn sich die Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse ändern.

Risikoanalyse in der Tacto App

Grundlage der Grundsatzerklärung ist die Risikoanalyse. In der Standard-Konfiguration von Tacto erfolgt sie in zwei Stufen. So priorisieren Sie zuerst Ihre unmittelbaren Lieferanten und analysieren anschließend die priorisierten Lieferanten im Detail.

  1. Abstrakte Risikoanalyse: bewertet alle unmittelbaren Lieferanten anhand länder- und branchenbezogener Risikoindizes zu Menschenrechten und Umwelt.

  2. Konkrete Risikoanalyse: bewertet die in der abstrakten Analyse als risikoreich eingestuften Lieferanten im Detail – je Risiko z. B. nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit.

Mitigationsfaktoren wie ein unterzeichneter Code of Conduct fließen in die Bewertung ein und senken das eingeschätzte Risiko.

Hinweis: Bewertungsvorlagen, Kriterien und Score-Berechnung werden pro Kunde konfiguriert. Ihre Konfiguration kann von der hier beschriebenen Standard-Konfiguration abweichen.

Vorlagen

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