Zum Hauptinhalt springen

Direkt und indirekt betroffene Unternehmen

Welche Unternehmen unter das LkSG fallen und wer indirekt betroffen ist.

Überblick

Das LkSG gilt direkt für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Auch Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs können indirekt betroffen sein. Mit diesem Überblick prüfen alle Unternehmen, ob und wie sie vom LkSG betroffen sind.

Direkt betroffen

Das LkSG gilt für Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die

  • ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung (§ 13d HGB) im Inland haben und

  • in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland beschäftigen (§ 1 Abs. 1 LkSG). Ins Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen mit.

Der Schwellenwert lag 2023 bei 3.000 und gilt seit dem 1. Januar 2024 mit 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. In Konzernen werden die im Inland Beschäftigten aller konzernangehörigen Gesellschaften bei der Obergesellschaft mitgezählt (§ 1 Abs. 3 LkSG).

Indirekt betroffen

Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs kommen dennoch häufig mit den Pflichten des LkSG in Berührung – vor allem als Zulieferer eines verpflichteten Unternehmens. Sie werden z. B. gebeten, einen Code of Conduct zu unterzeichnen oder eine Selbstauskunft zu Menschenrechts- und Umweltstandards abzugeben.

Indirekt betroffene Unternehmen sind selbst nicht Adressaten der gesetzlichen Pflichten oder von Bußgeldern.

Aktueller Stand

  • Die Sorgfaltspflichten des LkSG gelten unverändert: Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und interne Dokumentation.

  • Die jährliche Berichtspflicht gegenüber dem BAFA soll mit der LkSG-Novelle rückwirkend entfallen. Das BAFA prüft seit dem 7. November 2025 keine Berichte mehr und nimmt keine mehr entgegen (BAFA).

  • Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geändert. Bis zu ihrer Umsetzung in deutsches Recht gilt das LkSG.

Nächste Schritte

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist.

  2. Legen Sie die konkreten Anforderungen fest: gesetzliche Sorgfaltspflichten (z. B. Risikoanalyse und Dokumentation) und/oder Erwartungen Ihrer Kunden und weiterer Interessengruppen.

  3. Bestimmen Sie den Umfang der erforderlichen Maßnahmen und Nachweise.

Weitere Informationen

Verwandte Artikel

Hat dies deine Frage beantwortet?