Die CBAM-Kostenübersicht zeigt für jeden betroffenen Nicht-EU-Lieferanten die zentralen Informationen für Meldung und Kostenschätzung. Sie schafft Transparenz über importierte eingebettete Emissionen und potenzielle CBAM-Kosten.
📌 Was zeigt die Übersicht?
Kategorie | Beschreibung |
Lieferantenname & Nummer | Eindeutige Identifikation jedes betroffenen Nicht-EU-Lieferanten. |
Land | Herkunftsland des Lieferanten – relevant für CBAM-Pflicht. |
CN Codes | Zolltarifnummern der importierten Produkte – entscheidend für CBAM-Anwendbarkeit. |
Gesamtmenge (t) | Importierte Gesamtmenge in Tonnen pro Lieferant im Meldequartal. |
Ø Emissionsfaktor (t CO₂e/t) | Durchschnittlicher spezifischer Emissionswert je Tonne importierter Ware (gewichteter Mittelwert). |
Summe Emissionen (t CO₂e) | Gesamt-CO₂-Emissionen pro Lieferant: Menge × Ø Emissionsfaktor. |
CBAM-Faktor (%)* | Siehe Erklärung weiter unten. |
CBAM-Zertifikate (t CO₂e) | Menge an Zertifikaten, die voraussichtlich abzugeben ist. |
Ø EUA-Preis (€) | Orientierungswert für den Zertifikatspreis (Durchschnitt der EUA-Auktionsschlüsse im betrachteten Zeitraum). |
CBAM-Kosten (€) | CBAM-Zertifikate × Ø EUA-Preis (ggf. minus anrechenbarer Drittlands-CO₂-Preis). |
Berücksichtigte Meldequartale | Zeitraum der Datengrundlage (z. B. Q1 2025). |
* Weitergehende Erläuterung zum CBAM-Faktor
Der CBAM-Faktor ist die zentrale Stellgröße, mit der die EU das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung im EU-ETS in den CBAM hinein spiegelt. Er steuert, welcher Anteil der eingebetteten Emissionen eines importierten Produkts tatsächlich mit CBAM-Zertifikaten abgedeckt werden muss.
Dabei gibt es zwei Sichtweisen, die in den offiziellen Dokumenten und in der Fachliteratur parallel genutzt werden:
Benchmark-Deckungsfaktor (häufig „Jahresfaktor“ genannt): Er gibt an, welcher Anteil der Benchmark-Emissionen eines Produkts noch als „rabattiert“ gilt. Im Jahr 2026 liegt dieser Wert bei 97,5 %. Je höher dieser Faktor, desto größer ist der Abzug, der von den eingebetteten Emissionen noch gewährt wird.
Phase-in-Satz: Er ist das direkte Gegenstück dazu und beschreibt den abgabepflichtigen Anteil der Emissionen. Im Jahr 2026 beträgt er 2,5 %. Mit jedem Jahr steigt dieser Prozentsatz, bis 2034 schließlich 100 % der Emissionen abgabepflichtig werden.
Beide Größen sind komplementär. Man kann sie also als „zwei Seiten derselben Medaille“ sehen: Entweder man beschreibt, wie viel noch rabattiert wird (97,5 % im Jahr 2026), oder wie viel schon unter CBAM fällt (2,5 % im Jahr 2026).
Was macht der CBAM-Faktor konkret?
Je niedriger der Faktor, desto geringer ist der Abzug und desto höher fällt die Menge an CBAM-pflichtigen Emissionen aus. Mit den Jahren reduziert sich der Faktor schrittweise, bis er 2034 bei null liegt. Damit ist klar: Ab dann wird kein Benchmark-Abzug mehr gewährt, und sämtliche eingebetteten Emissionen müssen mit CBAM-Zertifikaten abgedeckt werden.
CBAM Benchmark-Formel (Ziel-Design)
Sobald die EU-Kommission die CBAM-Produktbenchmarks veröffentlicht, lautet die Berechnungslogik:
CBAM-pflichtige Emissionen = eingebettete Emissionen − (CBAM-Benchmark × Jahresfaktor)
(anschließend: Abzug eines im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO₂-Preises, sofern anrechenbar).
Was ist der CBAM-Benchmark?
Der CBAM-Benchmark ist ein Referenzwert für die Emissionen je Produkteinheit. Er wird von der EU festgelegt und orientiert sich an Benchmarks aus dem EU-ETS, ist aber nicht zwingend identisch. Während die ETS-Benchmarks einzelne Produktionsschritte abbilden, werden die CBAM-Benchmarks für Produktebene bzw. Zolltarifnummern festgelegt. Sie dienen in der offiziellen Formel als Abzugsgröße. Das bedeutet: Von den tatsächlichen Emissionen eines Produkts wird ein Benchmark-Anteil abgezogen, dessen Höhe vom Jahresfaktor bestimmt wird.
Solange die offiziellen CBAM-Benchmarks noch nicht veröffentlicht sind, nutzen wir zur Budget-Orientierung eine pragmatische Mid-Case-Annahme:
Annahme: Ist-Emissionsfaktor ≈ CBAM-Benchmark.
Rechenregel 2026:
CBAM-Menge ≈ Summe Emissionen × (1 − Jahresfaktor) ⇒ ≈ Summe Emissionen × 2,5 % (für 2026).Einschränkung: Liegt Ist deutlich über dem Benchmark, unterschätzt diese Näherung die CBAM-Menge; liegt Ist ≤ Benchmark × Jahresfaktor, wäre die exakte CBAM-Menge 0.
Jahr | CBAM Phase-in (= Rest zum Benchmark, wenn Ist ≈ Benchmark) |
2026 | 2,5 % |
2027 | 5 % |
2028 | 10 % |
2029 | 22,5 % |
2030 | 48,5 % |
2031 | 61 % |
2032 | 73,5 % |
2033 | 86 % |
2034 | 100 % |
Erläuterung: Diese Werte entsprechen (1 − CBAM-Jahresfaktor). Beispiel 2026: Faktor 97,5 % ⇒ 2,5 % Rest zum Benchmark.
Was kann ich aus dieser Übersicht ableiten?
Risikoeinschätzung je Lieferant: Wo entstehen die höchsten potenziellen CO₂-Kosten?
Handlungsbedarf: Welche Produkte/Bezüge sollten auf emissionsärmere Alternativen umgestellt werden?
Budgetplanung: Welche Bandbreite an CBAM-Kosten ergibt sich je nach Benchmark-Annahme und EUA-Preis?
📣 Tipp für die Praxis
Ein hoher Emissionswert pro Tonne (hoher Emissionsfaktor) und große Mengen führen zu einem relevanten Kostenrisiko. Nutzen Sie diese Übersicht, um Gespräche mit Lieferanten zu führen – z. B. zur Bereitstellung zertifizierter Emissionsdaten oder zur Umstellung auf klimafreundlichere Prozesse.
