Zum Hauptinhalt springen

CBAM Kostenübersicht

Vor über 3 Monaten aktualisiert

Die CBAM-Kostenübersicht zeigt für jeden betroffenen Nicht-EU-Lieferanten die zentralen Informationen für Meldung und Kostenschätzung. Sie schafft Transparenz über importierte eingebettete Emissionen und potenzielle CBAM-Kosten.


📌 Was zeigt die Übersicht?

Kategorie

Beschreibung

Lieferantenname & Nummer

Eindeutige Identifikation jedes betroffenen Nicht-EU-Lieferanten.

Land

Herkunftsland des Lieferanten – relevant für CBAM-Pflicht.

CN Codes

Zolltarifnummern der importierten Produkte – entscheidend für CBAM-Anwendbarkeit.

Gesamtmenge (t)

Importierte Gesamtmenge in Tonnen pro Lieferant im Meldequartal.

Ø Emissionsfaktor (t CO₂e/t)

Durchschnittlicher spezifischer Emissionswert je Tonne importierter Ware (gewichteter Mittelwert).

Summe Emissionen (t CO₂e)

Gesamt-CO₂-Emissionen pro Lieferant: Menge × Ø Emissionsfaktor.

CBAM-Faktor (%)*

Siehe Erklärung weiter unten.

CBAM-Zertifikate (t CO₂e)

Menge an Zertifikaten, die voraussichtlich abzugeben ist.

Ø EUA-Preis (€)

Orientierungswert für den Zertifikatspreis (Durchschnitt der EUA-Auktionsschlüsse im betrachteten Zeitraum).

CBAM-Kosten (€)

CBAM-Zertifikate × Ø EUA-Preis (ggf. minus anrechenbarer Drittlands-CO₂-Preis).

Berücksichtigte Meldequartale

Zeitraum der Datengrundlage (z. B. Q1 2025).


* Weitergehende Erläuterung zum CBAM-Faktor

Der CBAM-Faktor ist die zentrale Stellgröße, mit der die EU das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung im EU-ETS in den CBAM hinein spiegelt. Er steuert, welcher Anteil der eingebetteten Emissionen eines importierten Produkts tatsächlich mit CBAM-Zertifikaten abgedeckt werden muss.

Dabei gibt es zwei Sichtweisen, die in den offiziellen Dokumenten und in der Fachliteratur parallel genutzt werden:

  • Benchmark-Deckungsfaktor (häufig „Jahresfaktor“ genannt): Er gibt an, welcher Anteil der Benchmark-Emissionen eines Produkts noch als „rabattiert“ gilt. Im Jahr 2026 liegt dieser Wert bei 97,5 %. Je höher dieser Faktor, desto größer ist der Abzug, der von den eingebetteten Emissionen noch gewährt wird.

  • Phase-in-Satz: Er ist das direkte Gegenstück dazu und beschreibt den abgabepflichtigen Anteil der Emissionen. Im Jahr 2026 beträgt er 2,5 %. Mit jedem Jahr steigt dieser Prozentsatz, bis 2034 schließlich 100 % der Emissionen abgabepflichtig werden.

Beide Größen sind komplementär. Man kann sie also als „zwei Seiten derselben Medaille“ sehen: Entweder man beschreibt, wie viel noch rabattiert wird (97,5 % im Jahr 2026), oder wie viel schon unter CBAM fällt (2,5 % im Jahr 2026).

Was macht der CBAM-Faktor konkret?
Je niedriger der Faktor, desto geringer ist der Abzug und desto höher fällt die Menge an CBAM-pflichtigen Emissionen aus. Mit den Jahren reduziert sich der Faktor schrittweise, bis er 2034 bei null liegt. Damit ist klar: Ab dann wird kein Benchmark-Abzug mehr gewährt, und sämtliche eingebetteten Emissionen müssen mit CBAM-Zertifikaten abgedeckt werden.

CBAM Benchmark-Formel (Ziel-Design)

Sobald die EU-Kommission die CBAM-Produktbenchmarks veröffentlicht, lautet die Berechnungslogik:

CBAM-pflichtige Emissionen = eingebettete Emissionen − (CBAM-Benchmark × Jahresfaktor)
(anschließend: Abzug eines im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO₂-Preises, sofern anrechenbar).

Was ist der CBAM-Benchmark?
Der CBAM-Benchmark ist ein Referenzwert für die Emissionen je Produkteinheit. Er wird von der EU festgelegt und orientiert sich an Benchmarks aus dem EU-ETS, ist aber nicht zwingend identisch. Während die ETS-Benchmarks einzelne Produktionsschritte abbilden, werden die CBAM-Benchmarks für Produktebene bzw. Zolltarifnummern festgelegt. Sie dienen in der offiziellen Formel als Abzugsgröße. Das bedeutet: Von den tatsächlichen Emissionen eines Produkts wird ein Benchmark-Anteil abgezogen, dessen Höhe vom Jahresfaktor bestimmt wird.

Solange die offiziellen CBAM-Benchmarks noch nicht veröffentlicht sind, nutzen wir zur Budget-Orientierung eine pragmatische Mid-Case-Annahme:

  • Annahme: Ist-Emissionsfaktor ≈ CBAM-Benchmark.

  • Rechenregel 2026:
    CBAM-Menge ≈ Summe Emissionen × (1 − Jahresfaktor) ⇒ ≈ Summe Emissionen × 2,5 % (für 2026).

  • Einschränkung: Liegt Ist deutlich über dem Benchmark, unterschätzt diese Näherung die CBAM-Menge; liegt Ist ≤ Benchmark × Jahresfaktor, wäre die exakte CBAM-Menge 0.

Jahr

CBAM Phase-in (= Rest zum Benchmark, wenn Ist ≈ Benchmark)

2026

2,5 %

2027

5 %

2028

10 %

2029

22,5 %

2030

48,5 %

2031

61 %

2032

73,5 %

2033

86 %

2034

100 %

Erläuterung: Diese Werte entsprechen (1 − CBAM-Jahresfaktor). Beispiel 2026: Faktor 97,5 %2,5 % Rest zum Benchmark.

Was kann ich aus dieser Übersicht ableiten?

  • Risikoeinschätzung je Lieferant: Wo entstehen die höchsten potenziellen CO₂-Kosten?

  • Handlungsbedarf: Welche Produkte/Bezüge sollten auf emissionsärmere Alternativen umgestellt werden?

  • Budgetplanung: Welche Bandbreite an CBAM-Kosten ergibt sich je nach Benchmark-Annahme und EUA-Preis?


📣 Tipp für die Praxis

Ein hoher Emissionswert pro Tonne (hoher Emissionsfaktor) und große Mengen führen zu einem relevanten Kostenrisiko. Nutzen Sie diese Übersicht, um Gespräche mit Lieferanten zu führen – z. B. zur Bereitstellung zertifizierter Emissionsdaten oder zur Umstellung auf klimafreundlichere Prozesse.

Hat dies deine Frage beantwortet?