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CBAM Supplier Academy Part 1: Generelle Informationen

Vor über 6 Monaten aktualisiert

Was ist CBAM?

CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“ und basiert auf einer EU-Verordnung mit dem übergeordneten Ziel, Anreize zur Emissionsreduzierung in emissionsintensiven Industrien zu schaffen.

Die CBAM-Verordnung:

  • ergänzt das EU-Emissionshandelssystem („EU-ETS“) und ersetzt die kostenlose Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten

  • ist eine klimapolitische Maßnahme zur Umsetzung des „Green Deal“ der EU, der darauf abzielt, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen

  • führt einen CO₂-Preis für bestimmte in Drittländern hergestellte Waren ein, um die bei der Herstellung der Waren entstehenden CO₂-Emissionen zu kompensieren

  • dient dazu, die Verlagerung der Produktion in Drittländer zu verhindern („carbon leakage“)

  • soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Produktion von Gütern innerhalb und außerhalb der EU schaffen und Anreize für Unternehmen in Drittländern zur Emissionsminderung bieten

Welche Waren sind hiervon betroffen?

Waren mit Ursprung in einem Drittland (außerhalb der EU) & die aktiv verarbeiteten Produkte aus diesen Waren, sofern sie in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.

Betroffen sind Produkte, deren Herstellungsprozesse besonders CO₂-intensiv sind:

  • Zement

  • Elektrizität

  • Düngemittel

  • Eisen und Stahl

  • Aluminium

  • Wasserstoff

Wann tritt die CBAM-Verordnung in Kraft?

→ Die Meldepflicht begann erstmals ab dem 31.01.2024 und bezog sich bereits auf Q4 2023 und muss von nun an vierteljährlich eingereicht werden, Ihre Kunden sind die Meldepflichtigen, also zur Meldung verpflichtet.

→ Die zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), der Bericht wird jedoch an das EU-Übergangsregister übermittelt.

→ CBAM kann in eine Übergangsphase bis Ende 2025 und eine vollständige Umsetzung ab 2026 unterteilt werden.

  • Übergangsphase: Es ist nur die Berechnung und Berichterstattung von Emissionen erforderlich, und die Methodik lässt noch mehr Spielraum bei der Bestimmung, insbesondere für das Jahr 2024.

  • Vollständige Umsetzung: Ab 2026 müssen Importeure für die berechneten THG-Emissionen äquivalente THG-Zertifikate erwerben - wie diese Phase tatsächlich umgesetzt wird und ob eine breitere Palette von Produktgruppen betroffen sein wird, hängt von der anfänglichen Übergangsphase und einer späteren Entscheidung der Kommission ab. Dafür muss der CBAM-Bericht nur noch jährlich statt wie in der Übergangsphase vierteljährlich eingereicht werden.

Was wird von Ihnen als Lieferanten verlangt?

Übergangsphase (2023-2025)

Während der Übergangsphase von CBAM müssen sich die Lieferanten auf die Berichterstattung und die Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung konzentrieren. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

  1. Berichterstattung über Emissionen

    • Genaue Datenerfassung: Erfassen und melden Sie genaue Daten über die in Ihren Produkten enthaltenen Kohlenstoffemissionen.

    • Umfang der Berichterstattung: Direkte Emissionen aus dem Produktionsprozess und gegebenenfalls indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch sind einzubeziehen.

  2. Dokumentation und Verifizierung

    • Führung von Aufzeichnungen: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Produktionsprozesse, Energieverbrauch und Emissionen.

  3. Zusammenarbeit mit Importeuren

    • Gemeinsame Nutzung von Daten: Rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Emissionsdaten und -unterlagen für EU-Importeure.

    • Unterstützung: Unterstützung der Importeure bei der Einhaltung der CBAM-Berichtsanforderungen durch Gewährleistung von Transparenz und Genauigkeit der bereitgestellten Daten.

  4. Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung (optional)

    • Verstehen der Anforderungen: Informieren Sie sich über die sich entwickelnden CBAM-Vorschriften und bereiten Sie sich auf die bevorstehenden finanziellen Verpflichtungen vor.

    • Prozessanpassungen: Beginnen Sie mit der Evaluierung und Umsetzung von Änderungen in den Produktionsprozessen, um die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, sofern dies möglich ist.

Vollständige Umsetzungsphase (ab 2026)

In der vollständigen Umsetzungsphase werden die Lieferanten mit strengeren Anforderungen konfrontiert, einschließlich finanzieller Verpflichtungen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

  1. Berichterstattung und Zertifizierung von Emissionen

    • Kontinuierliche Berichterstattung: Weitere Bereitstellung detaillierter und genauer Emissionsdaten für alle relevanten Produkte.

    • Aktualisierte Verifizierung: Sicherstellung der laufenden Überprüfung der Emissionsdaten durch Dritte, um die EU-Standards zu erfüllen.

  2. CBAM-Zertifikate

    • Berechnung von Zertifikaten: Bestimmen Sie die Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate auf der Grundlage der verifizierten Kohlenstoffemissionen, die in den Produkten enthalten sind.

    • Auswirkungen auf die Kosten: Beachten Sie, dass Importeure CBAM-Zertifikate erwerben müssen, was sich auf die Gesamtkostenstruktur und die Preisgestaltung Ihrer Produkte auswirken kann.

  3. Einhaltung und Transparenz

    • Einhaltung von Vorschriften: Halten Sie sich strikt an die EU-Vorschriften zur Emissionsberichterstattung und Zertifizierung.

    • Transparente Praktiken: Sorgen Sie für Transparenz in allen Berichterstattungsprozessen und bereiten Sie sich auf mögliche Audits und Überprüfungen durch EU-Behörden vor.

  4. Zusammenarbeit mit Importeuren

    • Verbesserter Datenaustausch: Weitere Bereitstellung umfassender Emissionsdaten für EU-Importeure, um sicherzustellen, dass ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die CBAM-Anforderungen erfüllen können.

    • Laufende Unterstützung: Bieten Sie fortlaufende Unterstützung und Zusammenarbeit mit Importeuren an, um etwaige Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften zu lösen und den Importprozess zu optimieren.

Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Anforderungen sowohl in der Übergangs- als auch in der vollständigen Umsetzungsphase können Lieferanten die Einhaltung der CBAM-Anforderungen gewährleisten und reibungslose Handelsbeziehungen mit der EU aufrechterhalten.

Nachfolgend finden Sie eine Präsentation mit allgemeinen Informationen zu CBAM:

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